Pferdeversicherung online Rechner
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14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz möglich.Pferdehaftpflichtversicherung
§ 823 Abs. 1 BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Die Pferdehaftpflichtversicherung
Auch Pferde können ihre Halter in Bedrängnis bringen, zum Beispiel wenn sie fremde Reiter abwerfen. Als Pferdehalter sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr Pferd verursacht ohne Rücksicht darauf, ob Sie ein Verschulden trifft.Die Pferdehaftpflicht kommt für kleine und große Schäden auf:
Wenn etwas passiert ist, prüfen wir zunächst, ob Sie überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden können und zahlen müssten. Ist der Anspruch des Geschädigten berechtigt, zahlen wir schnell und unbürokratisch. Ist dies nicht der Fall, wehren wir den Schadenersatzanspruch ab notfalls auch gerichtlich.
Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluß für das Verhalten seines Pferdes.
Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 833 Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): ->Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Es muß grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden !
Beispiele aus der Schadenspraxis:
-> Ihr Pferd scheut und verletzt jemanden, Ihr Pferd verletzt ein anderes Tier.
Die Pferdehaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei!
(Der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat.
Desweiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
-> Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht). Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen. Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört. Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte bis zu 2 Jahre.
Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme
Die Pferdehaftpflicht ist bereits ab 26,66 Euro* Jährlich erhältlich.
Wir bieten folgende Versicherungssummen für die Pferdehaftpflichtversicherung an:- - 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden
- - 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden
- - ohne Selbstbehalt
Für Pferde ohne Reiten und Fahren bspw.: Gnadenbrotpferde:
- - 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 200.000 € Vermögensschäden
- - 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 200.000 € Vermögensschäden
- - wählbarer Selbstbehalt: ohne, 150 €, 500 € bis zu 2.000 €
- Für Pferdehalter mit Reitpferden umfasst der Versicherungsschutz unter anderem:
- Mitversicherung von Fohlen der versicherten Stute bis zu 6 Monate nach der Geburt.
- Haftpflichtansprüche des Tierhüters, wenn er duch das Pferd selbst einen Schaden erleidet
- Teilnahme an Turnieren und Pferderennen sowie dem Training dazu. (sofern kein Einkommen erzielt wird)
- Ansprüche fremder Reiter.
- Flurschäden.
- Privates Fahren fremder Fuhrwerke
- Reiten mit gebissloser Zäumung
- Private Kutschfahrten.
- Reiten ohne Sattel
- Weltweiter Schutz bei Auslandsaufenthalten bis zu 2 Jahr
- Grundlage:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung - AHB - sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Pferdehaftpflichtversicherung siehe Vertragsbedingungen.
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Pferde Krankenversicherung (Krankenvollversicherung)
Ein Besuch beim Tierarzt mit Ihrem Pferd hat meist zwei Dinge zur Folge: Ein hoffentlich schnell gesundes Pferd und die Tierartz-Abrechnung. Mit der Pferdekrankenversicherung haben Sie beim letzten Punkt vorgesort.- Highlights
- Erstattet werden 60% der tierärztlichen Behandlungskosten Ihres Pferdes, begrenz auf den einfachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) in der Fassung von 30 Juni 2008.
- Wahlweise Erhöhung auf 100% Erstattung von Operationskosten in Folge Unfall oder Krankheit bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung ohne Höchstgrenze
Nur 30 Tage Wartezeit für Kolikbehandlungen. Für alle anderen Erkrankungen des Pferdes beträgt die Wartezeit 6 Monate.
- Ambulante und stationäre tierärztliche Behandlung
- Röntgen- und Laboruntersuchungen
- Arznei- und Verbandsmaterial
- Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich!
Pferde Krankenversicherung - bereits ab 36,57 € monatlich.
Eine Höchstgrenze für Leistungen besteht in der Pferde Krankenversicherung nicht. Die eingereichten Tierarztrechnungen unterliegen keiner Summenbegrenzung und sind daher in unbegrenzter Höhe versichert.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, zusätzlich in die Pferde Krankenvollversicherung auch die Erstattung von Operationskosten einzuschließen.
Die Operationskosten werden dann zu 100% erstattet und sind auf den 2-fachen Satz der Gebührenordnung begrenzt.
- Pferdehalter-Notruf:
Bei der Krankenvollversicherung erhalten Sie zusätzlich einen kostenlosen Service -> Pferdehalter-Notruf mit 24-Stunden-Rufbereitschaft. Sie erhalten darüber bspw.: Tierärzte und Tierkliniken in Ihrer Nähe.
- Ausschlüsse bei der Pferdekrankenversicherung
Pferde ab dem 11 Lebensjahr sind nicht mehr versicherbar. Pferde die nicht in Deutschland stehen können nicht Krankenvollversichert werden, da ausländische Tierärzte nach einer andere Gebührenordnung abrechnen.
Pferde Transportversicherung
Wenn Sie Ihr Pferd zum neuen Stahl bringen, zu Tunieren fahren oder in den Urlaub transportieren, sollten Sie auch über diese Risiken nachdenken. So können Sie das Leben des Pferdes in jedem Fall mit einer günstigen Pferde Transportversicherung absichern.Der Versicherungsschutz der Transport- und Diebstahlversicherung umfasst Tod oder Nottötung des Pferdes während des Transportes in den Mitgliedsländern der EU und der Schweiz (kein Lufttransport), wenn der Tod (Verenden, Nottötung) durch den Transport verursacht wird.
Mitversichert sind ebenfalls Diebstahl und Raub oder Abschlachten in diebischer Absicht sowie Brand und Blitzschlag.
Von der vereinbarten Versicherungssumme werden jeweils entschädigt:
100 Prozent bei einer Versicherungssumme (je Pferd) bis 5.000 EUR.
80 Prozent bei einer Versicherungssumme (je Pferd) über 5.000 EUR.
Ein eventueller Verwertungserlös kommt bei der Entschädigung zur Anrechnung.
Was oder wonach wurde gesucht:
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Pferde Diebstahlversicherung
Wenn das Pferd gestohlen wird, Brand oder duch Blitzschlag verendet, hilt die Pferde Diebstahlversicherung durch eine finanzielle Entschädigung. Ebenso enhalten sind die Transportschäden, die zum Tod des Pferdes führen.Versichert ist in der Pferde Diebstahlversicherung das im Versicherungsschein genannte Pferd. Für das Pferd wird eine Versicherungssumme vereinbart bspw.: 15.000 €, (höhere Deckungssummen per Anfrage möglich), welche in der Regel dem Ankaufspreis des Pferdes entspricht.
Mitversichert sind ebenfalls Transportschäden. siehe auch Button "Pferde Transportversicherung".
- Von der vereinbarten Versicherungssumme werden jeweils entschädigt:
- 100 Prozent bei einer Versicherungssumme (je Pferd) bis 5.000 EUR.
- 80 Prozent beieiner Versicherungssumme (je Pferd)über 5.000 EUR.
Ein eventueller Verwertungserlös kommt bei der Entschädigung zur Anrechnung.
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Pferdelebensversicherung
Stirbt das Pferd ist das für den Besitzer ein harter Schlag. Auch wenn Krankheit oder Unfall aus dem Reitpferd ein "Wiesenpferd" macht, ist guter Rat teuer. Wohl dem, der dann auf eine Pferde Lebensversicherung der zurückgreifen kann, in der die dauerhafte Unbrauchbarkeit des Pferdes gleich mitversichert ist.In der Pferdelebensversicherung werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Außerdem mitversichert: Transporte innerhalb der EU, Brand- und Blitzschlagschäden sowie Diebstahl.
Für Pferde ab dem 9. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr beträgt die maximale Entschädigung 70 Prozent. Über 2.500 EUR Versicherungssumme ist ein tierärztliches Gutachten erforderlich , ab 7.500 EUR Versicherungssumme sind zusätzlich Röntgenbilder beizufügen.
Je früher, desto günstiger: Jungtier-Rabatt bis zu einer Versicherungssumme von 5.000 EUR: 25 % Beitragsnachlass für Fohlen, Jährlinge und zweijährige Pferde im ersten Versicherungsjahr. 10 % Beitragsnachlass für drei- bis fünfjährige Pferde - für die gesamte Vertragslaufzeit.
Inklusive: Unfall-Krankenhaustagegeld
- Sie erhalten bei stationärem Krankenhausaufenthalt nach einen Reitunfall oder einem Unfall im Umgang mit dem Pferd 40 € Krankenhaustagesgeld - ab dem ersten Tag mit unbegrenzter Leistungsdauer. Damit Sie die Betreuung und den Beritt Ihres Pferdes sicherstellen können!
Mit der Pferde Lebensversicherung erhalten Sie zusätzlich einen kostenlosen Service des Pferdehalter-Notrufes mit 24-Stunden-Rufbereitschaft. Im Notfall benennt man Ihnen Tierärzte und Tierkliniken in Ihrer Nähe!
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Reiter Unfallversicherung
Der Gesetzgeber hat erkannt, wie wichtig Unfallschutz ist und schützt Arbeitnehmer während der Arbeitszeit und Kinder/Jugendliche in Kindergarten, Schule und Uni durch die gesetzliche Unfallversicherung.Der Großteil aller Unfälle passiert allerdings in der Freizeit. Hier besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.
- Die Reiter Unfallversicherung gibt Ihnen finanzielle Sicherheit in der Freizeit, nicht nur beim Reiten:
- Schutz in der Freizeit- rund um die Uhr und überall auf der Welt
- Kapitalzahlung bereits ab 1 % Invalidität
- Verbesserte Leistungen für Pferde Reiter
Die Bausteine des Unfallschutzes
Invaliditätskapital
Dies ist das Kernstück des Unfallschutzes. Nach einem Unfall erhalten Sie je nach Grad der Invalidität den entsprechenden Prozentsatz des versicherten Kapitals. Die Prozentsätze für die einzelnen Gliedmaßen sind bei der Reiter Unfallversicherung "Basis-Plus" durch die verbesserte Gliedertaxe besonders hoch, so dass Sie im Ernstfall mit einer höheren Summe rechnen können. Die Kapitalzahlung ist lohn- und einkommensteuerfrei!
Invalidität mit Mehrleistung ab 90% Invalidität 50.000 €
Leistung bei Vollinvalidität 100.000 €
Kosmetische Operationen 10.000 €
Kurbeihilfe 2.000 €
Erhöhte Leistung bei Kopfverletzung, wenn bspw. freiwillig ein Helm beim Reiten getragen wurde
Bergungskosten bis 50.000 € mitversichert
Zur -> Leistungsübersicht <- Basis & Basis Plus
Die Gliedertaxe Basis Plus
Die Gliedertaxe weist einzelnen Gliedmaßen unterschiedliche Werte zu. Nach diesen Werten richtet sich die Kapitalzahlung, die bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit gezahlt wird. Je höher die Werte in der Gliedertaxe sind, desto höher ist die Leistung. Bei unser Versicherungssumme von 100.000 Euro würde z. B. beim Verlust einer Hand (70 %) 70.000 Euro gezahlt. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der ensprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Achten Sie beim Vergleichen von Unfallversicherungen immer auf die Prozentsätze in der Gliedertaxe!
- Invaliditätsgrade bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit z.B.:
- eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 80 %
- eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 65 %
- eines Beines unterhalb des Knies 60 %
- eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 55 %
- eines Fußes 50 %
- einer großen Zehe 10 %
- einer anderen Zehe 5 %
- eines Armes 80 %
- eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 75 %
- eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 70 %
- einer Hand 70 %
- eines Daumens 25 %
- eines Zeigefingers 15 %
- eines anderen Fingers 10 %
- einer Niere 20 %
- einer Milz 10 %
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Gliedertaxe Basis-Plus
Vertragsbedingungen
In diesem Bereich finden Sie die wichtigsten Unterlagen zu den einzelnen Produkten - Bedingungen.Wie öffne ich ein Formular?
Zum Öffnen eines Formulars klicken Sie bitte den zugehörigen Link mit der linken Maustaste an. Anschließend wird im Browserfenster das Formular mit Hilfe des Adobe Readers angezeigt. Dort können Sie auf das Druckersymbol klicken, um das Formular zu drucken.
Wie speichere ich ein Formular?
Wir raten Ihnen davon ab, die Formulare auf Ihrer Festplatte zu speichern. Die Formulare werden laufend aktualisiert und wären auf Ihrer Festplatte schnell veraltet. Bei Vertragsbeginn erhalten Sie die gültige Fassung per Post.
Mit welchem Programm kann ich die Formulare ansehen und drucken?
Technische Voraussetzung zum Ansehen und Drucken der Formulare ist die kostenlose Software Adobe Reader Version 10 oder höher.
Welcher Webbrowser wird empfohlen?
Als Webbrowser benutzen Sie am besten den aktuellen Firefox o. Internetexplorer der Firma Microsoft. Nicht empfehlen können wir den T-Online-Browser. Beim Laden der Formulare mit Hilfe des T-Online-Browsers treten gelegentlich Probleme auf. Wenn auf Ihrem PC die T-Online-Software installiert ist, können Sie trotzdem den Microsoft Internetexplorer benutzen, da er dem T-Online-Browser zugrunde liegt.
Kontakt
Wenn Sie noch Fragen haben oder bei der Nutzung Probleme auftreten sollten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
- Allgemeine Bedingungen
- Pferdehaftpflichtversicherung
- Erweiterte Einschlüsse
- Basis und Top
- Ohne Reiten und Fahren
- Pferdekrankenversicherung
- Pferde OP Versicherung
- Pferde Krankenvollversicherung
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- Reiter Unfallversicherung
Wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz für die Pferdeversicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge für die Pferdeversicherung von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Was ist im Schadensfall zu beachten?
Jeder Versicherungsfall bei der Pferdeversicherung ob nun Haftpflicht, Kranken, Unfall, ... ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennnen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Pferdehaftpflichtversicherer zu überlassen.
Tip: Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen. Wir sind bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich.
Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Partner von NAMMERT abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Welche Kündigungs-
möglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge für eine Pferdeversicherung die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung:
bei Prämienerhöhung der Pferdeversicherung bspw.: Pferdehaftpflichtversicherung:
Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
(Gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni 1994)
Sonderregelungen :
Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.1991:
Die Prämie muß sich um mindestens 10% bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt um mindestens 20% erhöht haben.
Vertragsabschlüsse zwischen Januar 1991 und Juni 1994:
Die Prämie muß sich um mindestens 5% erhöhen.
im Schadensfall:
Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden zur Pferdeversicherung reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tip: Eine Kündigung zur Pferdeversicherung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers)
Bei Tod des Pferdes erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikowegfalles und bedarf keiner Kündigung. Eine entsprechende Meldung an NAMMERT sollte allerdings erfolgen.
